Allgemeine Geschäftsbedingungen / Breitenbach Immobilien

Stand 02/2021

1 Allgemeines

Die AGB der Firma Breitenbach Immobilien, Inhaber Andreas Breitenbach, (im Folgenden:

Breitenbach) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende

Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche

Zustimmung zu ihrer Geltung.

2 Vertragsschluss

Der Maklervertrag mit Breitenbach kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Bestätigung

der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.

3 Provision

Die Höhe der Provision beträgt für beide Parteien eines Kaufvertrages (Eigentümer/Verkäufer und

Käufer) jeweils 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision ist bei

Vertragsabschluss der Kaufvertragsparteien über das vermittelte Objekt fällig. Als Vertragsabschluss

gilt die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar.

4 Verbot der Weitergabe von Daten und Vertragsstrafe

Breitenbach hat Kenntnisse, insbesondere über Auftragsobjekt und Auftraggeber, vertraulich zu

behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit diesem Auftrag erhält. Gibt der Käufer

bzw. Kaufinteressent vertrauliche Angebotsdaten, insbesondere über ihm angebotene Kaufobjekte

oder über Verkaufsinteressenten oder Exposés, an Dritte weiter, so verstößt er gegen seine

Vertragspflichten. Kommt es auf Grund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, ist der Käufer

bzw. Kaufinteressent in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er

nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.

5 Doppeltätigkeit

Breitenbach darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Der Zwischenverkauf

bzw. die Zwischenvermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Falle eines zu vermittelnden

Mietvertrages darf Breitenbach nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter

provisionspflichtig tätig sein.

6 Haftungsausschluss für Eigentümerangaben

Breitenbach weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom

Eigentümer/Verkäufer bzw. von einem von diesem beauftragten Dritten stammen und von Breitenbach

auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre

Richtigkeit hin zu überprüfen. Breitenbach übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

dieser Informationen keinerlei Haftung.

7 Informationspflichten

(1) Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages

unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Breitenbach

rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst

wurde.

(2) Der Käufer bzw. Kaufinteressent verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über ein

Objekt binnen 14 Tagen zurückzuweisen und Breitenbach mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis

vorher erlangt hat. Für die Mitteilung genügt ein Schreiben, eine E-Mail oder ein Fax.

8 Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Breitenbach die in Erfüllung des Auftrages entstandenen,

nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposés, sonstige Prospekte, Inserate, Einstellung im Internet,

Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten, Kosten eines Sachverständigen,

Hinweisschilder sowie sonstige aufgewandte Mittel) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss aus

Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande kommt.

9 Haftung

Breitenbach haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei

der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt

und Zweck des Vertrages ergeben, haftet Breitenbach nur beschränkt auf den vorhersehbaren,

vertragstypischen Schaden.

10 Gerichtsstand

Sind Breitenbach und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als

Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als

Gerichtsstand der Firmensitz von Breitenbach vereinbart.

11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll

die dem Inhalt der Bestimmung am nächsten kommende gesetzliche Regelung treten.